Warum verbreiten Schülerinnen und Schüler verbotene Inhalte untereinander?

Aus polizeilicher Erfahrung ist bekannt, dass sich viele jugendliche Täterinnen und Täter der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst sind. Gründe hierfür sind: Leichtsinn, Gewohnheit alles weiterzuleiten oder schlicht Unkenntnis darüber, dass ein Bild, ein Symbol oder ein Video eine Straftat darstellt. Manche wollen durch die Verbreitung solchen Materials auch schockieren oder provozieren. Nur wenige sind sich darüber im Klaren, dass sie verbotene Inhalte verbreiten.Schülerinnen und Schüler sollten wissen, dass diese strafbare Verbreitung nicht unentdeckt bleibt. Alle großen Anbieter sozialer Medien wie z. B. Facebook, Instagram und WhatsApp haben ihren Sitz in den USA und sind dort gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf kinder- und jugendpornografische Inhalte einer halbstaatlichen Behörde zu melden. Dazu scannen sie ihren gesamten Datenbestand ständig mit ausgewählten Algorithmen, die z. B. den Anteil nackter Haut im Bild erkennen. Diese Verdachtsfälle leitet die Behörde in die jeweils zuständigen Länder weiter. Der Versender oder die Versenderin ist anhand der IP-Adresse oder der Telefonnummer einfach herauszufinden. So gelangen jährlich ca. 70.000 Hinweise nach Deutschland.

Wie gelangen Schülerinnen und Schüler an kinder- oder jugendpornografische arstellungen und Videos?

Schülerinnen und Schüler können zum einen über Sexting (Näheres dazu hier) an Material gelangen. Zum anderen suchen Schülerinnen oder Schüler bewusst nach solchen Abbildungen im Internet oder in sozialen Netzwerken, um diese anschließend unter Gleichaltrigen weiterzuverbreiten. Halbwegs versierte Internetnutzer können verhältnismäßig einfach an solche Darstellungen gelangen: bei der Internetsuche, in sozialen Netzwerken oder möglicherweise auch im Darknet.

Tipps für Schülerinnen und Schüler

Weitere Informationen und Tipps zum Thema Sexuelle Selbstbestimmung  finden Sie hier: Polizei für Dich